Ehe

Die Grundbedingungen einer katholischen Ehe sind:

  • Einheit: Ein Mann und eine Frau binden sich für ihr weiteres Leben aneinander. Es gibt keine weitere Ehe dazu parallel und auch nach einem Scheitern dieser Bindung keine weitere.
  • Unauflöslichkeit: Allein der Tod eines Ehepartners kann das Eheband, das geschlossen wurde, wieder auflösen. Deshalb ist auch die Formel beim Trauversprechen wichtig: „bis der Tod uns scheidet“.
  • Hinordnung auf das gemeinsame Wohl: Ein Partner ist für den anderen verantwortlich. Das gilt „in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit“, in materieller wie auch emotionaler und physischer Hinsicht.
  • Elternschaft: Zum Wesen einer katholischen Ehe gehört das grundsätzliche Ja der Partner zu einem Kind. Die Kirche schreibt aber nicht vor, wie viele Kinder und wann Sie die Kinder bekommen.

Nach katholischem Verständnis ist jede Ehe zwischen Getauften ein Sakrament, also auch dann, wenn diese evangelisch oder aus der katholischen Kirche ausgetreten sind und auch dann, wenn die Ehepartner dies nach ihrem eigenen Verständnis nicht so verstehen. Die Eheleute nehmen ihren Auftrag zum Mitwirken an Gottes Schöpfung wahr, indem sie eine Familie gründen und in ihrem kleinen Bereich das Evangelium leben und umsetzen und Gottes Reich verwirklichen.

Voraussetzungen, um das Sakrament der Ehe zu empfangen:

Das Sakrament der Ehe wird nicht vom Priester gespendet, sondern die Brautleute spenden es sich gegenseitig. Der Priester assistiert dabei und ist der offizielle Zeuge, der das Trauversprechen im Auftrag der Kirche entgegennimmt. Dazu ist es aber nötig, dass mindestens ein Partner voll der katholischen Kirche angehört, d.h. getauft und gefirmt ist. Zur generellen Vorbereitung auf den Empfang eines Sakraments (und wohl auch zum Start in einen neuen Lebensabschnitt) gehört der Empfang des Bußsakraments (Beichte). Aufgrund der Unauflöslichkeit der Ehe, die die katholische Kirche grundsätzlich auch bei nicht nach ihrem Ritus geschlossenen Ehen annimmt, müssen die Eheleute ledig oder verwitwet sein. Wenn ein Partner bereits einmal verheiratet war (egal ob kirchlich oder nicht!), ist genau zu prüfen, ob eine kirchliche Trauung möglich ist oder nicht.

Welche Pfarrei ist für eine kirchliche Trauung zuständig?

Grundsätzlich ist zuständig die Pfarrei am gemeinsamen Wohnsitz des Brautpaares (auch bei auswärtigen Trauungen). Bei verschiedenen Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der Pfarrei der Braut oder des Bräutigams. Bei konfessionsverschiedener Ehe wende man sich an die Pfarrei am Wohnsitz des katholischen Partners

Weitere Informationen bei „Was tun, wenn Sie heiraten möchten“!