Was kann ich tun, wenn…?

Taufe und Firmung

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen?

In unserer Pfarrei gibt es feste Tauftermine, die Sie im Pfarrbrief oder im Internet nachlesen können: jeweils Samstag oder Sonntag um 14:00 Uhr. Nehmen Sie bitte mit dem Pfarramt Kontakt auf, um die Taufe an einem dieser Termine festzumachen. Der Pfarrer bzw. Pfarrvikar vereinbart dann mit Ihnen einen Termin für ein Taufgespräch bei Ihnen zuhause. Dabei wird die Anmeldung ausgefüllt und alle Fragen rund um die Taufe und den Ablauf der Feier besprochen. Sie benötigen dazu eine Geburtsurkunde. Ansonsten sollten Sie sich bis dahin um einen römisch-katholischen Taufpaten bemühen, der beim Gespräch nach Möglichkeit auch anwesend ist. Ein zweiter Taufzeuge einer anderen Konfession kann zusätzlich zugelassen werden. Die Aufgabe des Paten ist die Unterstützung der Eltern bei der religiösen Erziehung des Kindes, weshalb er der katholischen Kirche angehören und gefirmt sein muss.
Taufe bedeutet nicht nur Aufnahme in die katholische Kirche, sondern auch immer Aufnahme in die Pfarrgemeinde vor Ort. Auswärtige Taufen sind nach Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes grundsätzlich möglich, jedoch sollten Sie vorher gut überlegen, in welcher Pfarrei Ihr Kind aufwachsen soll.
Zuweilen werden Kinder erst im Schulalter getauft, natürlich ist dies möglich. Dafür ist allerdings eine etwas aufwändigere Vorbereitung sowie ggfs. eine Erlaubnis durch den Bischof nötig. Wenden Sie sich an den Pfarrer!

… wenn Sie selbst getauft werden möchten?

Eine Erwachsenentaufe ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings braucht es dafür eine lange Vorbereitungszeit (mindestens ein halbes Jahr!). Sie sollen den Glauben, für den Sie sich entscheiden, ja genau kennenlernen und Ihre Entscheidung wohlüberlegt treffen. Deswegen gibt es in dieser Vorbereitungszeit einerseits eine Art „Religionsunterricht“, zum anderen sollen Sie in die Gemeinde und das gottesdienstliche Leben hineinwachsen. In vielen Gesprächen und begleitet von Pfarrer und Ehrenamtlichen sowie Ihrem Taufpaten kommen Sie dem Leben als Christ nach und nach näher.
Klassischer Termin für die Erwachsenentaufe ist die Osternacht. Bei der Tauffeier erhalten Sie auch zugleich die Sakramente der Firmung und der Eucharistie gespendet. Sprechen Sie den Pfarrer darauf an!

Hochzeit

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie heiraten möchten?

Zuständig für Ihre Trauung ist das Pfarramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Reservieren Sie möglichst frühzeitig Ihren Hochzeitstag, indem Sie mit dem Pfarrbüro Kontakt aufnehmen. Wenn Sie beide katholisch sind und noch nicht vorher verheiratet, brauchen Sie an Unterlagen nur Ihre Taufscheine. Diese erhalten Sie bei Ihrem Taufpfarramt. In Regensburg stellt das Katholische Matrikelamt, Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg, Tel. 597 22 46, den Taufschein für all jene aus, die in Regensburg getauft wurden (gegen eine geringe Gebühr). Der Taufschein darf am Tag der kirchlichen Trauung nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Bei anderen Konstellationen nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zum Pfarrer auf und erklären ihm Ihren Personenstand, weil dann evtl. Genehmigungen in Regensburg oder Rom eingeholt werden müssen!
Um vor der Hochzeit nicht nur über Organisatorisches zu reden, gibt der Brautleutetag Ihnen die Gelegenheit, sich auch inhaltlich mit Ihrer Beziehung und der Bedeutung einer kirchlichen Trauung auseinanderzusetzen. Brautleutetage werden jeweils im Frühjahr im Dekanat angeboten. Es gibt über das Jahr verteilt auch die Möglichkeit, einen Tag in Regensburg oder ein Wochenende zu besuchen. Termine erfahren Sie im Pfarramt.
Der Priester nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart ein Traugespräch. Dabei wird nicht nur das Eheverständnis der Kirche erläutert und die Formalien erledigt, es geht auch über die Gestaltung der Trauung und vieles mehr.
Sollten Sie auswärts heiraten wollen, brauchen Sie vom zuständigen Pfarrer eine Traulizenz. Sollten Sie bei uns heiraten wollen, aber einen anderen Priester mitbringen, besprechen Sie das bitte ebenfalls mit dem zuständigen Pfarrer!

… wenn Sie eine „ökumenische Trauung“ wünschen?

Einen „ökumenischen“ Trauritus gibt es nicht, es besteht aber die Möglichkeit, bei konfessionsverschiedenen Brautleuten die Seelsorger beider Konfessionen an der Trauung zu beteiligen. Je nachdem, ob die Trauung in der katholischen oder evangelischen Kirche stattfindet, wird dann vom jeweiligen „Hausherrn“ nach katholischem oder evangelischem Ritus getraut, aber im Beisein des jeweils anderen Seelsorgers.
Solche Trauungen sind i.d.R. Wortgottesdienste, weil es keine Mahlgemeinschaft zwischen den Kirchen gibt.

… wenn Sie Ihre kirchliche Ehe für nichtig (ungültig) erklären wollen?

Es gibt im Kirchenrecht keine Scheidung. Eine gültig geschlossene Ehe kann nur durch den Tod eines Partners aufgelöst werden. Kirchlich geschlossene Ehen können aber nach einer Scheidung für ungültig erklärt (annulliert) werden, d.h. es wird festgestellt, dass das Eheband niemals wirklich bestanden hat. Dies ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe bereits vor oder bei der Eheschließung vorgelegen hatte:

  • Die vorgeschriebene Eheschließungsform wurde nicht eingehalten (z.B. wenn sich ein konfessionsverschiedenes Paar ohne katholische Erlaubnis hat evangelisch trauen lassen).
  • Beide Partner waren eheunfähig (z.B. bei schweren Suchterkrankungen).
  • Es lag kein richtiger Ehewille vor (große voreheliche Streitigkeiten, Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit, Ablehnung von Kindern, Ablehnung der ehelichen Treue, Heirat gezwungenermaßen wegen einer Schwangerschaft).

Diese Gründe müssen Sie durch Zeugenaussagen nachweisen können. Dies zu prüfen ist Aufgabe eines Ehenichtigkeitsverfahrens vor dem Kirchengericht (Dauer ca. ein Jahr). Bei Erfolg steht Ihnen eine weitere kirchliche Trauung offen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Pfarrer, der einen Antrag zur Aufnahme des Verfahrens verfasst, oder gleich im Bischöflichen Konsistorium, Krauterermarkt 3, 93047 Regensburg.

… wenn Sie bisher nur standesamtlich verheiratet waren und Ihre Ehe kirchlich ordnen wollen?

Eine (oft vor Jahren) nur vor dem Standesamt geschlossene Ehe kann auch ohne kirchliche Hochzeitsfeier nachträglich kirchlich gültig gemacht werden („Sanatio in radice“ = Heilung in der Wurzel), wenn die Partner es wünschen und kein Ehehindernis (z.B. ein bestehendes Eheband) vorliegt. Dies geschieht in schriftlicher Form vor dem Pfarrer, dazu müssen Sie einige Dokumente beibringen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer.

Krankheit

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie die Krankenkommunion wünschen?

Wenn Sie nicht zur Kirche gehen können, kommen wir zu Ihnen. Die Seelsorger bringen den Kranken regelmäßig die heilige Kommunion nach Hause. Wir rufen dabei immer vorher an und machen einen Termin aus. Melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Einen Priester bei Krankheit zu rufen sollte so selbstverständlich sein, wie den Arzt zu rufen.

… wenn Sie schwer krank sind?

Das Sakrament der Krankensalbung stärkt, schenkt die Kraft des Heiligen Geistes, gibt Trost und hilft Schmerzen und Leid ertragen. Jesus berührt den Kranken, indem der Priester Stirn und Hände mit heiligem Öl salbt. Krankensalbung bedeutet nicht jemanden gesund-beten, sondern Stärkung für den Weg durch die Krankheit oder die Kraft, das endgültige Schicksal anzunehmen und damit umzugehen.
Bitte rufen Sie im Falle schwerer Erkrankung einen Priester, er kommt zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus und spendet die Krankensalbung. Nach Möglichkeit sollten auch die Angehörigen anwesend sein. Wenn Sie es wünschen, reicht er auch die Krankenkommunion. Zur Vorbereitung können Sie einen Tisch schön herrichten und ein Kreuz, Weihwasser und eine Kerze bereit halten.

Todesfall

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn jemand im Sterben liegt?

Wenn Sie merken, dass die letzte Phase beginnt, rufen Sie möglichst rasch einen Priester!
Das eigentliche Sakrament in der Todesstunde ist die Wegzehrung (früher war die Bezeichnung „Versehgang“ üblich). Der richtige Zeitpunkt dafür sind die Stunden, in denen Patient und Angehörige wissen, dass mit dem Tod in den nächsten Tagen oder Stunden zu rechnen ist. Es handelt sich um Beichte, Krankensalbung und Kommunionempfang. Voraussetzung dafür ist, dass der Todkranke bei Bewusstsein ist und um die Schwere seiner Situation weiß.

So wie es ihm in diesen Stunden vielleicht ein Anliegen ist, letzte Dinge zu regeln, so bietet Gott dem Kranken im Sakrament der Beichte Versöhnung an und die persönliche Zusage, dass jegliche Schuld vergeben ist.

Die Krankensalbung soll spätestens in diese Stunden hinein dem Kranken Nähe und Stärkung Gottes zusagen. Dieses Sakrament kann sinnvoll auch schon früher empfangen werden. Über Jahrhunderte wurde es als Sakrament erst in der Todesstunde gespendet. Es wurde deshalb auch „letzte Ölung“ genannt. Dabei steht im Vordergrund der Gedanke, dass der Kranke spüren soll, wenn der Priester ihm die Hände auflegt: „Gott ist mir nahe, er geht den Weg durch die Krankheit und den Tod mit. Er gibt mir Kraft.“ Die Krankensalbung kann nur einem Lebenden gespendet werden!

Im Empfang der Hl. Kommunion gibt Christus selber dem Sterbenden die Kraft, seinen letzten Weg zu gehen. Gleichzeitig ist sie Ausdruck der Hoffnung, dass Christus selber dem Sterbenden entgegengeht.

Wenn die Zeit es erlaubt, sollten Sie folgende Vorbereitungen treffen: Der Sterbende, sein Bett und das Zimmer sollten nach Möglichkeit sauber hergerichtet werden. Im Blickfeld des Sterbenden sollte ein Tisch mit einer Versehgarnitur stehen, falls diese in der Familie noch vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, reicht eine kleine Tischdecke, ein beliebiges Kreuz und eine oder zwei Kerzen. Ein Gefäß mit Weihwasser, sowie ein Glas Wasser (falls die Kommunion noch möglich ist) und etwas Watte für den Chrisam werden ebenfalls benötigt. Im Notfall geht es aber auch ohne das!

Rufen Sie auf jeden Fall rechtzeitig an, wenn Sie für Ihre Sterbenden zuhause um die Wegzehrung bitten! In Krankenhäusern bieten die zuständigen Seelsorger diesen Dienst an.

… bei einem Todesfall ?

Lassen Sie sich Zeit! Sie dürfen den Leichnam Ihres Verstorbenen 36 Stunden bei sich zu Hause behalten — auch wenn der Tod im Krankenhaus eingetreten ist, besteht die Möglichkeit, den Leichnam nach Hause bringen zu lassen!

Der Leichnam ist zwar nicht mehr der Mensch, der er einmal war, aber trotzdem zeigt sich darin noch etwas von der Persönlichkeit und sie können dem Menschen durch den Leichnam letzte Aufmerksamkeiten zuteil werden lassen: Schließen Sie dem Toten die Augen und binden sie ihm das Kinn nach oben. Wenn Sie ihn noch einmal streicheln möchten, die Hand halten, dann tun sie es. Zeichnen Sie ihm mit Weihwasser ein Kreuz auf die Stirn und falten Sie ihm die Hände. Früher war es auch üblich, den Toten ein letztes Mal zu waschen, bevor man ihm seinen guten Anzug oder ein gutes Gewand angezogen hat. Diese Form der Totenversorgung wird heute oft den Bestattungsunternehmen überlassen, dabei kann es ein letzter Dienst sein, der vielleicht manches von dem aufwiegt, was man einander schuldig geblieben ist oder was man sich nicht mehr sagen kann.

Informieren Sie den Pfarrer oder Pfarrvikar. Er kommt zu Ihnen ins Haus, wenn Sie das wünschen und betet mit Ihnen am Sterbebett die Sterbegebete. Bis er kommt, können Sie gerne auch schon in der Familie in Form einer Totenwache beten, z.B. einen Rosenkranz oder Gotteslob Nr.3/6, 770, 791. Sie können sich gegenseitig Geschichten aus dem Leben des Verstorbenen erzählen, aus der Bibel lesen und beten. Geben Sie dieser Totenwache einen würdigen Rahmen durch Kerzen oder ein Kreuz auf dem Nachttisch.

Anschließend können Sie die weitere Vorgehensweise besprechen. Üblicherweise gibt es folgende liturgische Formen vom Tod bis zur Beerdigung:

Aussegnung
Sie ist ein Überrest des Gebets am Trauerhaus zur Überführung des Leichnams zum Friedhof. Da die Überführung heute nur noch selten von den Angehörigen begleitet wird, ist die Aussegnung ein kurzes Gebet zu Hause vor der Abholung oder in der Leichenhalle nach der Überführung bzw. im Krankenhaus, wo dies üblich ist.

Sterberosenkranz
Aus der Totenwache vergangener Zeiten ist der Sterberosenkranz übrig geblieben. Bei uns findet üblicherweise nach der Aussegnung ein erster Sterberosenkranz statt und evtl. an den Tagen bis zur Beerdigung ein weiterer. Manchmal ist auch nur ein Rosenkranz sinnvoll, z.B. wenn Angehörige nicht vor Ort wohnen. Das gemeinsame Gebet der Angehörigen mit Bekannten und Nachbarn ist eine Stütze in der Trauer bis zum Beerdigungstag. In den schmerzhaften Geheimnissen wird das Schicksal des Verstorbenen in das Leiden und Sterben Jesu hineingebettet.

Requiem
Das Requiem ist die Eucharistiefeier (Hl. Messe) für den Verstorbenen. Wir sagen Gott Dank für das nun vollendete Leben des Verstorbenen und nehmen ihn in das Geheimnis von Tod und Auferstehung Jesu mit hinein. So wie wir um den Tisch des Herrn versammelt sind, ist der Verstorbene geladen zum himmlischen Hochzeitsmahl. Die brennende Osterkerze zeigt, dass in der Feier des Requiem die Hoffnung auf die Auferstehung in der intensivsten Form zum Ausdruck gebracht wird. Es sollte nie darauf verzichtet werden.
In Absprache mit dem Pfarrer kann das Requiem durch Texte, musikalische Darbietung und einen Lebenslauf oder ein Bild des Verstorbenen persönlich gestaltet werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder „Lieblingsschla¬ger“ für diese Feier geeignet ist. Auch ist es für den Wert des Requiem nicht entscheidend, wie viele daran teilnehmen bzw. ob man die Feier musikalisch besonders gestalten kann.

Trauerfeier
Die Feier auf dem Friedhof ist nicht nur eine Zeremonie im Kreis der Familie, sondern eine gottesdienstliche Handlung. Dabei ist es unerheblich, ob sie im Vorfeld einer Einäscherung, d.h. als Verabschiedung, oder als Beerdigung stattfindet. Sie beinhaltet tiefe Symbolik: Besprengen mit Weihwasser zur Erinnerung an die Taufe, die jedem Christen das ewige Leben verheißt; Beräuchern mit Weihrauch zum Zeichen, dass der Verstorbene „Tempel des Hl. Geistes“ war; eine Schaufel voll Erde erinnert an die Vergänglichkeit des Verstorbenen, der nun zum Staub der Erde zurückkehrt. Schließlich wird ein Kreuz über das Grab gezeichnet oder dort errichtet: Es weist hin auf den Tod Christi, von dem uns die Hoffnung auf Auferstehung zugesagt ist.
Ein besonders dichtes Zeichen des Abschieds und des Todes ist das Absenken des Sarges bzw. der Urne. Wenn es den Angehörigen auch schwer fällt, dem Verstorbenen ins Grab hinein zu schauen, sollte dennoch nie darauf verzichtet werden, um die Endgültigkeit des Todes zu begreifen.
Sollten Nachrufe auf den Verstorbenen erfolgen, bietet sich die Gelegenheit am Ende der Feier, evtl. auch in der Trauerhalle. Besprechen Sie das mit dem Pfarrer.

Fragen zum Glauben

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie Fragen zu Glauben und Religion haben?

Sprechen Sie den Pfarrer oder den Pfarrvikar an. Es gibt keine dummen Fragen: alle Christen sind aufgerufen, das ganze Leben lang den eigenen Glauben immer wieder zu hinterfragen und zu vertiefen. Vielleicht finden Sie auch Antworten im Bibelgespräch, zu dem jeder herzlich eingeladen ist.

Schuldgefühl

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie beichten möchten?

Regelmäßige Beichtzeiten in Nabburg sind Samstag 16:00 Uhr (Winterzeit) bzw. 17:00 Uhr (Sommerzeit). Dabei ist sowohl Beichte als auch Beichtgespräch möglich. Geben Sie einfach dem beichthörenden Priester Bescheid! Gerne können Sie auch einen eigenen Termin vereinbaren.

… wenn Sie wieder in die kath. Kirche eintreten möchten?

Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrer auf oder geben Sie im Pfarrbüro Bescheid. Der Weg zurück in die Kirche steht jedem offen, der ihn wirklich gehen möchte und seinen Kirchenaustritt bereut. Je nach persönlicher Situation wird in Gesprächen zu klären sein, worin die Gründe für Austritt und Wiedereintritt liegen, ob eine schrittweise Wiederannäherung nötig ist, ob Defizite aufgearbeitet werden müssen etc. Ein entsprechender Antrag auf Wiedereintritt muss vom Bischof genehmigt werden. Auf jeden Fall gehört zu einem Wiedereintritt eine Beichte. Die Wiederaufnahme geschieht in einer kleinen liturgischen Feier bei Anwesenheit mindestens eines Zeugen.

Segen / persönl. Zuspruch

Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie etwas segnen lassen wollen?

Melden Sie sich beim Pfarrer. Eine Segnung von Rosenkränzen o.Ä. kann z.B. ganz unbürokratisch nach einem Gottesdienst in der Sakristei erfolgen. Fragen Sie aber bitte vorher, ob auch Zeit ist, nicht dass noch ein Termin ansteht. Für eine Wohnungs- oder Haussegnung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin.

… wenn Sie ein persönliches Gespräch brauchen?

Melden Sie sich im Pfarrbüro und vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind gern für Sie da!