Was kann ich tun, wenn…?

… wenn Sie heiraten möchten?

Zuständig für Ihre Trauung ist das Pfarramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Reservieren Sie möglichst frühzeitig Ihren Hochzeitstag, indem Sie mit dem Pfarrbüro Kontakt aufnehmen. Wenn Sie beide katholisch sind und noch nicht vorher verheiratet, brauchen Sie an Unterlagen nur Ihre Taufscheine. Diese erhalten Sie bei Ihrem Taufpfarramt. In Regensburg stellt das Katholische Matrikelamt, Obermünsterplatz 7, 93047 Regensburg, Tel. 597 22 46, den Taufschein für all jene aus, die in Regensburg getauft wurden (gegen eine geringe Gebühr). Der Taufschein darf am Tag der kirchlichen Trauung nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Bei anderen Konstellationen nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zum Pfarrer auf und erklären ihm Ihren Personenstand, weil dann evtl. Genehmigungen in Regensburg oder Rom eingeholt werden müssen!
Um vor der Hochzeit nicht nur über Organisatorisches zu reden, gibt der Brautleutetag Ihnen die Gelegenheit, sich auch inhaltlich mit Ihrer Beziehung und der Bedeutung einer kirchlichen Trauung auseinanderzusetzen. Brautleutetage werden jeweils im Frühjahr im Dekanat angeboten. Es gibt über das Jahr verteilt auch die Möglichkeit, einen Tag in Regensburg oder ein Wochenende zu besuchen. Termine erfahren Sie im Pfarramt.
Der Priester nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart ein Traugespräch. Dabei wird nicht nur das Eheverständnis der Kirche erläutert und die Formalien erledigt, es geht auch über die Gestaltung der Trauung und vieles mehr.
Sollten Sie auswärts heiraten wollen, brauchen Sie vom zuständigen Pfarrer eine Traulizenz. Sollten Sie bei uns heiraten wollen, aber einen anderen Priester mitbringen, besprechen Sie das bitte ebenfalls mit dem zuständigen Pfarrer!

… wenn Sie eine „ökumenische Trauung“ wünschen?

Einen „ökumenischen“ Trauritus gibt es nicht, es besteht aber die Möglichkeit, bei konfessionsverschiedenen Brautleuten die Seelsorger beider Konfessionen an der Trauung zu beteiligen. Je nachdem, ob die Trauung in der katholischen oder evangelischen Kirche stattfindet, wird dann vom jeweiligen „Hausherrn“ nach katholischem oder evangelischem Ritus getraut, aber im Beisein des jeweils anderen Seelsorgers.
Solche Trauungen sind i.d.R. Wortgottesdienste, weil es keine Mahlgemeinschaft zwischen den Kirchen gibt.

… wenn Sie Ihre kirchliche Ehe für nichtig (ungültig) erklären wollen?

Es gibt im Kirchenrecht keine Scheidung. Eine gültig geschlossene Ehe kann nur durch den Tod eines Partners aufgelöst werden. Kirchlich geschlossene Ehen können aber nach einer Scheidung für ungültig erklärt (annulliert) werden, d.h. es wird festgestellt, dass das Eheband niemals wirklich bestanden hat. Dies ist möglich, wenn einer der folgenden Gründe bereits vor oder bei der Eheschließung vorgelegen hatte:

  • Die vorgeschriebene Eheschließungsform wurde nicht eingehalten (z.B. wenn sich ein konfessionsverschiedenes Paar ohne katholische Erlaubnis hat evangelisch trauen lassen).
  • Beide Partner waren eheunfähig (z.B. bei schweren Suchterkrankungen).
  • Es lag kein richtiger Ehewille vor (große voreheliche Streitigkeiten, Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit, Ablehnung von Kindern, Ablehnung der ehelichen Treue, Heirat gezwungenermaßen wegen einer Schwangerschaft).

Diese Gründe müssen Sie durch Zeugenaussagen nachweisen können. Dies zu prüfen ist Aufgabe eines Ehenichtigkeitsverfahrens vor dem Kirchengericht (Dauer ca. ein Jahr). Bei Erfolg steht Ihnen eine weitere kirchliche Trauung offen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Pfarrer, der einen Antrag zur Aufnahme des Verfahrens verfasst, oder gleich im Bischöflichen Konsistorium, Krauterermarkt 3, 93047 Regensburg.

… wenn Sie bisher nur standesamtlich verheiratet waren und Ihre Ehe kirchlich ordnen wollen?

Eine (oft vor Jahren) nur vor dem Standesamt geschlossene Ehe kann auch ohne kirchliche Hochzeitsfeier nachträglich kirchlich gültig gemacht werden („Sanatio in radice“ = Heilung in der Wurzel), wenn die Partner es wünschen und kein Ehehindernis (z.B. ein bestehendes Eheband) vorliegt. Dies geschieht in schriftlicher Form vor dem Pfarrer, dazu müssen Sie einige Dokumente beibringen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an den Pfarrer.